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EU-Standard-Überweisung zurück

In EU-Länder zu den selben Kosten wie im Inland überweisen.

Ihre EU-Binnenzahlungen können Sie zu den Kosten von Überweisungen im Inland in jedes Land der EU durchführen. Sie können sich selbst und Ihrem Geschäftspartner die Spesen für die Auslandsüberweisung ersparen, wenn Ihr Zahlungsauftrag folgende Regeln erfüllt:     

 Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?

  • Die Überweisung ist in Euro ausgestellt und darf 50.000,-- EUR nicht übersteigen. 
  • Das Konto des Empfängers wird in einem EU-Staat* in Euro geführt. 
  • IBAN** und BIC*** des Empfängers sind am Überweisungsauftrag angeführt. 
  • Bei der EU-Überweisung gibt es nur die Spesenteilung zwischen Auftraggeber und Begünstigtem. Beide zahlen jeweils die in ihrem Inlandszahlungsverkehr anfallenden Spesen.
     

*Die EU-Staaten: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern 
Seit 1.1.2005 Ausdehnung auf die EFTA-Staaten Norwegen und Island sowie seit 1.7.2005 Liechtenstein

BIC und IBAN - Ihre Schlüssel zur kostengünstigen EU-Standard-Überweisung:

  • BIC  steht für "Bank Identifier Code" und identifiziert im internationalen Banken-Netzwek jene Bank, welche das Konto führt.
  • IBAN ist die Abkürzung von "International Bank Account Number" und ist die international standardisierte Schreibweise für eine Bankkonto-Verbindung.
  • Der BIC und Ihre persönliche IBAN sind auf den Kontoauszügen ersichtlich! 
     
 INFO 

Hier finden Sie die BIC Ihrer Raiffeisenbank.
In der rechten Spalte unter "Links" können Sie Ihren IBAN berechnen.

 



Bitte beachten Sie, dass bei Nichterfüllung der Voraussetzungen durch den Auftraggeber die vereinbarten Auslandszahlungsverkehrs-Konditionen verrechnet werden. Diese Regelung gilt nicht für Schecks und Lastschriften ; diese werden zu den Konditionen des Auslandszahlungsverkehrs verrechnet.

Für Ihre Fragen zu diesem Thema steht Ihnen natürlich Ihr Raiffeisenberater gerne zur Verfügung.

Weiterführende Informationen