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Banklexikon - A zurück

Abbuchungsauftrag (Einzugsauftrag, Einziehungsauftrag)
Auftrag des Kontoinhabers, Rechnungsbeträge, die in verschiedener Höhe (z.B. Telefon, Strom,...) fällig werden, zu Lasten seines Kontos laufend durch den Forderungsberechtigten (Gläubiger) abbuchen (einziehen) zu lassen. Siehe Einzugsermächtigung

Abschöpfungsauftrag
Sonderform des Dauerauftrages, der die kontoführende Bank beauftragt, einen gewissen Restbetrag vom Girokonto auf ein anderes Konto (meist Sparbuch) regelmäßig zu übertragen.

Abstattungskredit (Einmalkredit)
Kredit, bei dem über den eingeräumten Kreditbetrag nur einmal verfügt werden kann und der nach Inanspruchnahme nur mehr zurückbezahlt und nicht wieder ausgenützt werden darf.

Abtretung (Zession)
Übertragung einer Forderung an eine andere Person. Der abtretende Gläubiger wird Zedent, der neue Gläubiger Zessionar und der Schuldner Zessus genannt.

Abzahlungsgeschäft (Ratengeschäft)
Nach den Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes liegt ein Abzahlungsgeschäft dann vor, wenn der Verkäufer ein Unternehmer ist und es sich beim Käufer um einen Verbraucher handelt, der Barzahlungspreis eine gewisse Höhe nicht übersteigt, der Kaufgegenstand eine beweglich körperliche Sache ist und neben der Leistung einer Anzahlung mindestens zwei Teilzahlungen vereinbart sind.

Agio (Aufgeld = Preisaufschlag)
Zuschlag zum Nennwert eines Wertpapiers oder zur Parität einer Geldsorte. Gegensatz: Disagio

Akkreditiv
An eine Bank erteilter schriftlicher, von ihr angenommener Auftrag, einem Dritten einen bestimmten Betrag zur Verfügung zu halten, wobei die Auszahlung beim Barakkreditiv nach Prüfung der Legitimationspapiere (z.B. Kreditbrief, Reisescheck) und beim Dokumentenakkreditiv nach Auslieferung von Dokumenten (z.B. Frachtbriefdoppel - Ladeschein - Versicherungspolizze) erfolgt

Aktie (Share)
Urkunde, die die Teilhaberschaft des Geldgebers an der Gesellschaft verbrieft bzw. ein Wertpapier, das den Inhaber zum Miteigentümer der Gesellschaft macht und das Anteilsrecht an dieser Gesellschaft verkörpert

Aktiva (Mittelverwendung)
Vermögenswerte einer Unternehmung wie Anlage- und Umlaufvermögen. Sie stehen auf der "Aktivseite" (linke Seite) der Bilanz

Amortisation
Siehe Tilgung

Amtlicher Handel
Handel an der Wiener Börse mit Wertpapieren, die dafür qualifiziert werden müssen

Anderkonto
Treuhandkonto bei einer Bank, das nur von Angehörigen bestimmter Berufsgruppen (Notare, Rechtsanwälte, Wirtschaftstreuhänder, Immobilienmakler,...), denen die Verwaltung fremder Gelder berufsmäßig obliegt, für einen Klienten eröffnet werden kann. Neben den Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten gesonderte Geschäftsbedingungen.

Anlagevermögen
Vermögensteile eines Unternehmens, die auf Dauer dem Geschäftsbetrieb dienen, wie Grundstücke, Gebäude, Ausstattung, Beteiligungen und Wertpapiere

Anlegerentschädigung
Siehe Einlagensicherung

Anleihen (Forderungswertpapiere)
Wertpapiere, in denen sich der Emittent (Aussteller) dem Inhaber (Anleger, Investor) gegenüber zur Rückzahlung des Kapitals und dessen regelmäßiger Verzinsung verpflichtet

Annuität
Gleichbleibende, regelmäßige Rückzahlung einer Geldschuld, die sich aus Kapital- und Zinsenquote zusammensetzt

Antizipativ
Im Vorhinein (Verzinsung). Gegensatz: Dekursiv

ATX (Austrian Traded Index)
Index der Wiener Börse zur Darstellung der Preisänderungen bestimmter Aktien

Aufsandungserklärung
Ausdrückliche Erklärung des Verpfänders, in die Einverleibung des Pfandrechtes auf die verpfändeten Liegenschaften im Grundbuch einzuwilligen

Ausfallsbürgschaft
Bürgschaft, bei welcher der Bürge nur für den Ausfall haftet, der nach Exekution gegen den Hauptschuldner verbleibt

Ausgabekurs (Emissionskurs, Erstausgabekurs)
Preis eines Wertpapiers bei der Emission

Ausgabepreis
Kaufpreis eines Wertpapierfondsanteiles

Ausgleich
Ein gerichtliches oder außergerichtliches (Stiller Ausgleich) Verfahren, das den Schuldner entlastet, indem er mit seinen Gläubigern einen Vergleich über Zahlungserleichterungen schließt. Der Verzicht der Gläubiger auf Teile der Forderungen und auf Zinsen sowie die Gewährung längerer Zahlungsfristen soll die Fortführung des Unternehmens ermöglichen.

Ausschüttungsfonds
Fonds, die ihre Erträge in regelmäßigen Abständen an die Anleger ausschütten (an die Kunden auszahlen). Gegensatz: Thesaurierende Fonds

Avalkredit
Bürgschafts- oder Garantieerklärung eines Kreditinstitutes für Verbindlichkeiten von Kunden