Banklexikon - F-G zurück
Factoring
Bankgeschäft des Ankaufes von Forderungen aus Warenlieferungen oder Dienstleistungen, Übernahme des Risikos der Einbringlichkeit solcher Forderungen und im Zusammenhang damit Einzug solcher Forderungen
Festbetragshypothek
Siehe Darlehenshypothek
Festgelder
Depositen, die für einen bestimmten Zeitraum (in Zinstagen ausgedrückt) veranlagt und an einem vorher bestimmten Tag fällig werden
Firmenbuch
Öffentliches, von jedermann einsehbares Verzeichnis, in das alle Vollkaufleute, aber auch eingetragene Erwerbsgesellschaften eingetragen sind und das bei den Landesgerichten geführt wird
Fonds
Vermögensmasse, die von einer Fondsgesellschaft verwaltet wird. Man unterscheidet nach der Anteilsausgabe (offene und geschlossene Fonds), nach der Ausschüttung (Ausschüttungsfonds und Thesaurierende Fonds) und nach der Zusammensetzung des Fondsvermögens (z.B. Geldmarkt-, Anleihen-, Aktien-, Dachfonds, gemischte Fonds).
Forfaitierung
Verkauf einer (Export-)Forderung einer Produktions- oder Handelsfirma an eine Bank, wobei diese auf eine Rückgriffsmöglichkeit verzichtet
Freilassungserklärung
Einwilligungserklärung des Pfandgläubigers, Liegenschaftsteile, welche unter Pfandrechtsbelastung stehen, aus dem Pfandrecht freizugeben und damit die lastenfreie Veräußerung dieser Liegenschaftsteile zu ermöglichen
Fremdfinanzierung
Gänzliche oder teilweise Finanzierung eines einzelnen Geschäftes oder eines Unternehmens mit fremdem Geld statt mit eigenen Mitteln. Gegensatz: Eigen- oder Selbstfinanzierung
Fremdkapital
Sämtliche Verbindlichkeiten eines Unternehmens, die auf der Passivseite der Bilanz ausgewiesen werden.
Fremdwährungsfinanzierung
Kreditaufnahmen in fremder Währung, z.B. Schweizer Franken und Yen. Sowohl die Zinsenzahlung als auch die Kapitalrückzahlungen müssen in fremder Währung erfolgen, daher besteht ein entsprechendes Risiko.
Futures
Sammelbegriff für Rechte, die einen späteren Bezug von bestimmten Titeln (z.B. festverzinsliche Wertpapiere) vorsehen. Solche Kontrakte können auch auf Aktien- oder Zinsenindices abgeschlossen werden.
Garantie
Haftung einer Person, unabhängig vom Haftungsgrund für einen bestimmten Erfolg einzustehen. So haftet der Garant z.B. bei einer Bietungsgarantie mit einem festgesetzten Betrag dafür, dass sich das bei einer Ausschreibung offerierende Unternehmen im Falle des Zuschlages an sein Offert hält. Neben Bietungsgarantien sind im Bankverkehr Lieferungs-, Zahlungs-, Mängel-, Kredit- und Gewährleistungsgarantien häufig. Im Unterschied zur Bürgschaft ist die Garantie vom Bestehen einer Hauptschuld unabhängig, der Garant haftet für seine eigene Verpflichtung.
Gemeinschaftskonto
Konto, das auf zwei oder mehrere Inhaber lautet. Je nach Verfügungsberechtigung unterscheidet man zwischen Einzelverfügung oder gemeinschaftlicher Verfügung. Dies ist aus dem Girokontovertrag ersichtlich.
Gesamtbelastung
Bei Krediten an Verbraucher die Summe der Leistungen, die das Kreditinstitut im Zusammenhang mit der Kreditgewährung vom Verbraucher verlangt (Rückzahlungsraten, Zinsen, Provisionen, Bearbeitungsgebühren u. dgl.)
Geschäftsfähigkeit
Fähigkeit, sich durch eigenes rechtsgeschäftliches Handeln zu berechtigen und zu verpflichten (z.B. Verträge abzuschließen). Sie ist abhängig von Alter und Geisteszustand.
Girokonto
Konto, das dem Zahlungsverkehr dient. Siehe auch Kontokorrentkonto
Grundbuch
Öffentliche, von den Bezirksgerichten geführte Aufzeichnungen über Grundstücke sowie die an ihnen bestehenden Rechtsverhältnisse. Jedes Bezirksgericht verwaltet mehrere Katastralgemeinden (KG), die in Einlagezahlen (EZ) gegliedert sind.



